Zur Prävention von gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Fußballfans ist die Speicherung und der Austausch von Daten auch international notwendig.
Da in der Gewalttäterdatei Sport nicht nur Gewalttäter gespeichert sind, muss die Bundesregierung darüber Auskunft geben, unter welchen Bedingungen ein
Datenaustausch erfolgt und in welchem Umfang die Bundesrepublik Deutschland Daten mit Drittstaaten teilt. Die Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/10908, 19. Januar 2017, S. 14) berichtet, dass für die Europa-Meisterschaften 2012 und 2016 Daten „von bekannten Störern“ übermittelt wurden, „bei denen eine hohe Wahrscheinlichkeit bestand, dass sie eine Anreise zu diesen Veranstaltungen geplant hatten bzw. bei denen Tatsachen bekannt waren, die die Annahme rechtfertigten, dass sie in den Ausrichterstaaten anlassbezogene Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen würden. Der Eintrag in der DGS diente als Grundlage für die Prüfung, ein Eintrag war jedoch nicht alleiniges Kriterium für die Übermittlung der Daten. So wurden nach Einzelfallprüfung auch Personen übermittelt, die dem Störerpotenzial Fußball zuzurechnen waren und bei denen konkrete Reiseabsichten in die ausrichtenden Länder bekannt waren.“